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29.04.2016

Neu ab 1. Mai: Das KfW-Energieeffizienprogramm Abwärme

Mit dem Energieeffizienzprogramm Abwärme werden ab dem 1. Mai 2016 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Energiedienstleistern über die KfW Darlehen und beachtliche Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, wenn sie in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme investieren. Insbesondere diese Maßnahmen werden gefördert: Innerbetriebliche Nutzung von Abwärme - Rückführung von Abwärme in den Prozess - Vorwärmung von anderen Medien - Verwendung für Heizzwecke außerhalb des Gebäudes, in dem die Wärme anfällt Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme - Maßnahmen zur Auskopplung der Abwärme - Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme an Dritte (Nahwärmenetz) - Verstromung von Abwärme (ORC-Technologie) Erstellung eines Abwärmekonzepts und Umsetzungsbegleitung sowie Controlling bei Erstellung durch externe Sachverständige Der Tilgungszuschuss beträgt im Regelfall 30 % der förderfähigen Investitionskosten. KMU erhalten darauf einen Bonus von 10 % - somit also 40 % auf die förderfähigen Investitionskosten. Bei der außerbetrieblichen Nutzung der Abwärme beläuft sich der Zuschuss auf 40 %, soweit die Kosten für Verbindungsleitungen zur Weitergabe an Dritte anfallen. Auch hier erhalten KMU einen Bonus von 10 %, sie erhalten hier also einen Zuschuss in Höhe von 50 %! Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank des Antragstellers.